§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen APEX Detailing, Inhaber Daniel Krüger, Industriestraße 12, 10115 Berlin (im Folgenden „APEX") und dem Kunden geschlossenen Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Lack-Politur, Keramikversiegelung, Lackschutzfolien (PPF) sowie Innenraum-Detailing.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, APEX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. APEX erstellt nach Foto-Begutachtung oder Vor-Ort-Termin ein verbindliches Angebot, dessen Annahme durch den Kunden in Textform den Vertrag begründet.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. APEX führt die Arbeiten mit handwerklicher Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Verwendet werden ausschließlich zertifizierte Produkte (u. a. Gtechniq, CarPro).
Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei verbindlichen Terminen gilt eine angemessene Toleranz; höhere Gewalt entbindet beide Seiten vorübergehend von der Leistungspflicht.
§ 4 Preise & Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die in unserer Preis-Matrix angegebenen Preise sind Startpreise; der verbindliche Endpreis ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Die Zahlung ist nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig — bar, per EC-Karte oder per Überweisung (Zahlungsziel 7 Tage netto).
§ 5 Anzahlung & Stornierung
Für Aufträge mit einem Auftragsvolumen über 500 € wird bei Terminbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Angebotswerts fällig.
Stornierung: Eine kostenlose Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei kurzfristigerer Absage durch den Kunden wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten; bei nachweislich höherer Gewalt (z. B. ärztlich bescheinigte Erkrankung, Unfall) entfällt der Einbehalt.
§ 6 Fahrzeug-Annahme & Vorschäden
Für so dokumentierte Vorschäden übernimmt APEX keine Haftung. Spätere Reklamationen, die sich auf vor Auftragsbeginn vorhandene Schäden beziehen, sind ausgeschlossen.
Der Kunde versichert mit Übergabe des Fahrzeugs, dessen Halter oder hierzu berechtigt zu sein. Bei nicht versicherbaren Sonderwerten (z. B. Hypercars, Klassiker) ist der Wert vor Auftragsannahme schriftlich anzugeben.
§ 7 Garantie auf Versiegelungen
Auf Premium-Keramikbeschichtungen gewährt APEX eine Garantie von bis zu 5 Jahren hinsichtlich Hydrophobie, UV-Schutz und chemischer Beständigkeit bei bestimmungsgemäßer Nutzung. Die genaue Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Hersteller-Zertifikat (Gtechniq / CarPro), das dem Kunden ausgehändigt wird.
Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:
- mechanische Schäden (Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Schlüsselabdrücke)
- Schäden durch aggressive Reinigungsmittel oder Schleifmittelbürsten
- Nutzung in automatischen Waschstraßen mit harten Bürsten
- Schäden durch Industriefallout, Vogelkot oder Insektenrückstände, die nicht zeitnah entfernt wurden
Voraussetzung für die Garantie ist die Einhaltung der mitgelieferten Pflegehinweise.
§ 8 Haftung
APEX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet APEX nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten"). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Berlin.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2025